Richtig Heizen und Lüften - so gehts

8 Tipps für das richtige Heizen und Lüften – so verhindern Sie feuchte Wände und beugen Schimmel vor

1. Heizen Sie auch solche Räume ausreichend (mindestens 16 °C), die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie etwas niedrigere Temperaturen vorziehen.

2. Die Temperatur der Innenseiten von Außenwänden sollten 17 °C nie wesentlich unterschreiten. Dies ist leichter sicherzustellen, wenn Möbelstücke nicht zu dicht an der Wand stehen (Abstand mindestens 5 cm).

3. Die Wärmeabgabe von Heizkörpern sollte nicht durch Verkleidungen oder lange Vorhänge behindert werden.

4. Die Türen zu weniger beheizten Räumen sollten nach Möglichkeit geschlossen gehalten werden. Andernfalls dringt mit der wärmeren Luft aus Nebenräumen zu viel Feuchtigkeit ein.

5. Beim Lüften empfiehlt es sich, den vollständigen Luftaustausch möglichst schnell ablaufen zu lassen. Öffnen Sie deshalb die Fenster und Türen weit; schaffen Sie nach Möglichkeit Durchzug. Nach fünf, allenfalls zehn Minuten haben Sie dann die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, die nach ihrer anschließenden Erwärmung wieder viel Wasserdampf aufnehmen kann.

6. Jede Dauerlüftung durch spaltbreites Offenhalten oder Ankippen von Fenstern kostet unverhältnismäßig mehr Energie und sollte daher während des Heizbetriebs unterbleiben.

7. Ein einmaliges, gegebenenfalls etwas längeres tägliches Lüften genügt heute, nach Abdichtung aller Fugen und Spalten, im Allgemeinen nicht mehr. Je nach Nutzung muss die sogenannte Stoßlüftung bis zu drei Mal pro Tag wiederholt werden.

8. Größere Wasserdampfmengen, die beispielsweise beim Kochen oder Duschen entstehen, sollten am besten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden. Halten Sie die Türen während dieser Vorgänge möglichst geschlossen, damit sich der Wasserdampf nicht in der gesamten Wohnung ausbreiten kann.

Hinweis: Mieter müssen mit der gemieteten Wohnung schonend umgehen und sich so verhalten, dass Schäden vermieden werden. Dazu gehört das regelmäßige Lüften der Wohnung. Auch von einem berufstätigen Mieter kann insoweit täglich 3- bis 4-mal ein Stoßlüften seiner Mietwohnung verlangt werden, um Schimmelbildung zu verhindern (LG Frankfurt, Urteil v. 16.01.15, Az. 2-17 S 51/14).

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